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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
§ 30 Übersichten zur Jahresrechnung

Der Jahresrechnung sind Übersichten über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe beizufügen.