(1) Das Büro besitzt in der Bundesrepublik Deutschland volle Rechtspersönlichkeit und kann insbesondere
- a)
Verträge schließen,
- b)
bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern,
- c)
vor Gericht stehen.
(2) Für die Zwecke dieses Artikels wird das Büro durch seinen Leiter vertreten.