Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom AG (Telekom-Arbeitszeitverordnung - TelekomAZV) § 1Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.