Verordnung zur Durchführung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuerverordnung - TabStV) § 40hUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs
Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Tabakwaren gelten die §§ 11 und 30 entsprechend.