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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Ausdehnung der Vorschriften über die Zulassung der Arzneimittel auf Therapieallergene, die für einzelne Personen auf Grund einer Rezeptur hergestellt werden, sowie über Verfahrensregelungen der staatlichen Chargenprüfung (Therapieallergene-Verordnung)
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.