(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2402 – 2403)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung, 
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4, 
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. 
 Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 
- 1.
- zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“  - a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie 
- b)
- Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche mit Punkten, 
 
- 2.
- zum Prüfungsteil „Technische Qualifikationen“  - a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie 
- b)
- Benennung und Bewertung der drei Qualifikationsbereiche mit Punkten, 
 
- 3.
- zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“  - a)
- Benennung des Prüfungsteils, 
- b)
- Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe mit Note sowie 
- c)
- Benennung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation mit Note, 
 
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl, 
- 6.
- die Gesamtnote in Worten, 
- 7.
- Befreiungen nach § 8.