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Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck des Gesetzes
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Grundpflichten
  § 4 Emissionsgenehmigung
  § 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
  § 6 Überwachungsplan
  § 7 Abgabeverpflichtung
Abschnitt 3
 Gemeinsame Vorschriften
  § 8 Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
  § 9 Emissionshandelsregister
  § 10 Versteigerung
  § 11 Zuständigkeiten; Beleihung
  § 12 Überwachung
  § 13 Datenübermittlung
  § 14 Prüfstellen
  § 15 Formvorschriften; elektronische Kommunikation
  § 16 Änderung der Identität oder Rechtsform
  § 17 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
  § 18 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 4
 Besondere Vorschriften
Unterabschnitt 1
 Anlagen
  § 19 Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen
  § 20 Emissionsgenehmigung für Anlagen
  § 21 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen
  § 22 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
  § 23 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
  § 24 Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber
  § 25 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
  § 26 Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz
  § 27 Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
  § 28 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
Unterabschnitt 2
 Luftverkehr
  § 29 Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr
  § 30 Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte
  § 31 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
  § 32 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
  § 33 Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA
  § 34 Veröffentlichung von Daten
  § 35 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
Unterabschnitt 3
 Seeverkehr
  § 36 Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit
  § 37 Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen
  § 38 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten
  § 39 Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens
  § 40 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
Unterabschnitt 4
 Brennstoffemissionshandel
  § 41 Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
  § 42 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
  § 43 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung
  § 44 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
Abschnitt 5
 Sanktionen
  § 45 Durchsetzung der Berichtspflicht
  § 46 Durchsetzung der Abgabepflicht
  § 47 Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen
  § 48 Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber
  § 49 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6
 Übergangs- und Sonderregelungen
  § 50 Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
  § 51 Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber
  § 52 Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen
  § 53 Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26
  § 54 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
  § 55 Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten
  § 56 Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen
  Anhang (zu den §§ 2 bis 4, 13, 19, 21, 27, 28, 33, 37, 41 bis 44, 50, 52 und 55)
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase