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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung - TelekomBATZV)
§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.