Gebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte (Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung - TermVInfGebV) § 6Höhe der Gebühren und Auslagen
Die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis in der Anlage.