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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin* (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung - TexModNäherAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
 
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
 
§  7Ziel und Zeitpunkt
§  8Inhalt
§  9Prüfungsbereich Zuschneiden und Nähen
 
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
 
§ 10Ziel und Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich Fertigungstechniken
§ 14Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildung
 
§ 17Fortsetzung der Berufsausbildung
 
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
 
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Evaluierung
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin