Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- 6.
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
Kontrollieren von textilen Veredlungsprozessen und Prüfen von Kenndaten,
- 9.
Einsatz von Wasser und Energie,
- 10.
Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 11.
Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen,
- 12.
Steuern des Materialflusses,
- 13.
Sicherstellen von Prozessabläufen,
- 14.
Produktionsökologie,
- 15.
Instandhaltung,
- 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.