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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1272 - 1276)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. - 18. Monat19. - 36. Monat
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)a)Werkstoffe identifizieren, nach Verwendungszweck unterscheiden und bearbeiten, Prüftechniken anwenden12 
b)Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auswählen
c)textile linienförmige Gebilde unterscheiden und deren Eigenschaften bestimmen, Feinheitsbezeichnungen anwenden sowie Feinheitsberechnungen durchführen
d)textile Flächengebilde und Verbundstoffe unterscheiden, Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmen, textile Masseberechnungen durchführen
e)Betriebs- und Hilfsstoffe gemäß Rezepturvorgaben entnehmen, messen, wiegen, dosieren und zusammenfügen
f)Betriebs- und Hilfsstoffe lagern, messen und befördern
g)Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen, des Arbeits- und Umweltschutzes ressourcensparend einsetzen und für die Rückgewinnung, Wiederverwertung und Entsorgung kennzeichnen
h)Einfluss von Werkstoffeigenschaften auf Veredlungsprozesse und auf Fertigprodukte berücksichtigen 10
i)Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien unterscheiden
j)Rezeptur- und Ansatzberechnungen durchführen, Rezeptur prüfen und optimieren
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Nr. 6)a)Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten8 
b)betriebliche Vorschriften beachten
c)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Richtlinien sowie veredlungstechnische Angaben und Vorschriften handhaben und umsetzen, Grundbegriffe der Normung anwenden
d)Skizzen und Zeichnungen erstellen
e)produktionstechnische Daten anwenden und Arbeitsergebnisse dokumentieren
f)Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
g)Daten eingeben, sichern und pflegen, Vorschriften zum Datenschutz beachten
h)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
7Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)a)Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen4 
b)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen
c)Arbeitsplätze nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
d)Aufgaben im Team planen und durchführen 2
e)Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, festlegen und dokumentieren
8Kontrollieren von textilen Veredlungsprozessen und Prüfen von Kenndaten (§ 4 Nr. 8)a)Prüfverfahren und -mittel nach Verwendungszweck auswählen12 
b)Prozessabläufe kontrollieren, Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben, Toleranzen und Prüfnormen durchführen
c)Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
d)optische Messungen durchführen und deren Ergebnisse bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Lichtarten 14
e)Prüfverfahren für Eingangs-, Prozess- und Endkontrolle anwenden, Ergebnisse auswerten und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
f)Kenndaten ermitteln, Fehler erfassen und auswerten, Mess- und Prüfprotokolle erstellen und interpretieren
g)Daten unter Anwendung verschiedener Methoden auswerten
h)Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
9Einsatz von Wasser und Energie (§ 4 Nr. 9)a)Sekundäranlagen unterscheiden4 
b)Wasserarten unterscheiden und prozessbezogen einsetzen, Wärmeträger und Energiearten anwenden
c)Verfahren zur Wasseraufbereitung und -behandlung unterscheiden 3
d)betriebliche Energiekonzepte anwenden
10Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)a)Steuerungssysteme sowie Methoden des Steuerns und Regelns unterscheiden8 
b)Überwachungseinrichtungen nach Aufbau und Funktion unterscheiden
c)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften überwachen und bedienen
d)Maschinen und Anlagen zur Änderung von Produkteigenschaften steuern 6
11Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 11)a)Maschinen und Anlagen hinsichtlich Funktion und Einsatz unterscheiden10 
b)Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen unterscheiden
c)Werkstoffe bereitstellen, verbinden und kennzeichnen, Kenndaten prüfen
d)Werkstoffe prüfen, insbesondere auf Fehler und Schäden durch Verschmutzung, Feuchtigkeits- und Lichteinwirkung
e)maschinen- und prozessbezogene Berechnungen durchführen
f)Prozessdaten einstellen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen 14
g)Zugabe von Veredlungsmitteln unter Berücksichtigung von Sicherheitsregeln und Umweltschutzauflagen überwachen, Dosier- und Zugabefehler feststellen, Maßnahmen ergreifen und einleiten
h)Warendurchlauf und Veredlungsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren
i)Veredlungseffekte nach Qualitätsvorgaben prüfen und optimieren
j)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
k)Maschinen und Anlagen rüsten
l)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Veredlungsprozess, -stand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren
12Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)a)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Produkte transportieren und lagern4 
b)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
c)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
13Sicherstellen von Prozessabläufen (§ 4 Nr. 13)a)Textilveredlungsprozesse und technische Zusammenhänge unterscheiden4 
b)betriebsspezifische Prozesse überwachen, physikalische und chemische Zusammenhänge berücksichtigen 12
c)physikalische Größen feststellen und Kenndaten ermitteln, insbesondere Länge, Breite, Dichte, Temperatur, Zeit, Druck, Konzentration, Farbton und Viskosität
d)Veredlungsmittel, insbesondere Flotten oder Pasten, ansetzen, prüfen und nachstellen
e)anwendungstechnische Prüfungen durchführen
f)Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften festlegen und anwenden
14Produktionsökologie (§ 4 Nr. 14)a)Vorschriften des betrieblichen Umweltschutzes einhalten4 
b)Abfälle umweltgerecht sortieren, handhaben und lagern
c)Prozesse umweltgerecht durchführen, Ursachen von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffverlusten sowie Energie- und Wasserverlusten feststellen, Maßnahmen zur Verminderung und Beseitigung einleiten 3
d)Ursachen von Lärm-, Luft- und Abwasserbelastungen feststellen und zu ihrer Vermeidung beitragen
15Instandhaltung (§ 4 Nr. 15)a)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen kontrollieren und warten, Reparaturen veranlassen5 
b)Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
c)Wartungsarbeiten dokumentieren
d)Schäden, insbesondere durch Korrosion und Ablagerungen, feststellen, beheben und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten 8
e)Maschinenstörungen feststellen und Fehlerbeseitigung einleiten, Vorbeugungsmaßnahmen zur Verringerung von Maschinenstillständen ergreifen
f)Geräte und Überwachungseinrichtungen entsprechend den Sicherheitsbestimmungen einsetzen
16Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 16)a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden3 
b)Arbeiten kundenorientiert durchführen, Produkte kundengerecht kennzeichnen und aufmachen
c)produktions- und veredlungstechnische Daten dokumentieren
d)Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen 6
e)Ursachen von veredlungsspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen
f)Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen sowie Qualitätseinhaltung sicherstellen
g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
h)Informationen an die zuständigen Prozessbeteiligten weitergeben und Informationen von anderen Prozessbeteiligten aufnehmen und verarbeiten
i)Zusammenhänge von qualitätssichernden Maßnahmen erkennen, insbesondere zwischen Produktion, Service und Kosten