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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk*)
§ 3
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
1.
Filzen,
2.
Klöppeln,
3.
Posamentieren,
4.
Sticken,
5.
Stricken,
6.
Weben.
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