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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung - TfPV)
Anlage 3 (zu § 17)
Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
 

Prüfungsbescheinigung
 
 
Herr/Frau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  die theoretische Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeug-
führerscheins
mit der Note . . . . . . (Dezimalnote) bestanden.
 
Die Prüfung ist nach der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung vom 22. November 2013 (BGBl. I S. 4008) durchgeführt worden.
 
 
Ausstellungsort . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . 
Namen der Prüfer und, im Falle einer Prüfstelle, zusätzlich der Name der Stelle