- a)
Fern-Sehschärfe mit oder ohne Sehhilfe: 1,0; mindestens 0,5 für das schlechtere Auge;
- b)
maximale Korrektur-Linsenstärke: Hyperopie +5 / Myopie –8; Abweichungen sind in Ausnahmefällen zulässig; eine Entscheidung erfolgt durch die zuständige Behörde im Rahmen der Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins nach Einholung einer Stellungnahme eines Augenarztes;
- c)
Sehvermögen nahe und mittlere Entfernung: ausreichend, mit oder ohne Sehhilfe;
- d)
Kontaktlinsen und Brillen sind zulässig, sofern das Sehvermögen regelmäßig von einem Augenarzt überprüft wird;
- e)
normale Farbwahrnehmung: Verwendung eines anerkannten Tests wie des Ishihara-Tests;
- f)
Sichtfeld: vollständig;
- g)
Sehvermögen beider Augen: effektiv;
- h)
binokulares Sehvermögen: effektiv;
- i)
Erkennen farbiger Signale: die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Erkennung einzelner Farben, nicht auf der Grundlage relativer Unterschiede;
- j)
Kontrastempfindlichkeit: gut;
- k)
keine fortschreitenden Augenkrankheiten;
- l)
Linsenimplantate, Keratotomien und Keratektomien sind nur zulässig, wenn sie jährlich oder in vom Arzt festgelegten regelmäßigen Abständen überprüft werden;
- m)
keine Überempfindlichkeit gegen Blendung;
- n)
farbige Kontaktlinsen und fotochromatische Linsen sind nicht zulässig, Linsen mit UV-Filter sind zulässig.