(1) Als Arbeitsprobe sind drei der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen, entweder nach Nummer 1 bis 6 oder nach Nummer 7 bis 10:
- 1.
Rohblasen eines Doppelwinkel-Thermometers, bis zum Ausfertigen, ohne Justieren und Skalieren, Nennmeßbereich von 0 bis 100 Grad C, Oberteil 250 x 17 bis 18 mm, Unterteil 400 x 9, 100 x 9 und 110 x 9 mm,
- 2.
Rohblasen eines Labor-Stabthermometers aus Supremaxglas, bis zum Ausfertigen, ohne Justieren und Skalieren, Nennmeßbereich von 0 bis 610 Grad C, Länge 450 mm, Durchmesser 6-7 mm,
- 3.
Rohblasen eines Allihn-Thermometers, bis zum Ausfertigen, ohne Justieren und Skalieren, Nennmeßbereich von 200 bis 300 Grad C mit Hilfsteilung bei 0 Grad C und 100 Grad C, Länge 300 mm, Durchmesser 8 mm,
- 4.
Rohblasen eines Pyknometer-Thermometers mit selbstangefertigtem Schliffrohling NS 10/19, bis zum Ausfertigen, ohne Justieren und Skalieren, Nennmeßbereich von 10 bis 30 Grad C, Skalenwert 0,5 Grad C, Oberteil 90 mm, Durchmesser 9 mm, Unterteil 25 mm, Durchmesser 6 mm, mit massivem Glasansatz von 15 mm Länge,
- 5.
Rohblasen eines Flammpunkt-Thermometers nach Marcusson, bis zum Ausfertigen, ohne Justieren und Skalieren, Nennmeßbereich von 40 bis 260 Grad C, Länge 300 mm, Durchmesser 10 mm,
- 6.
Einschmelzen eines Drahtes aus Platin oder einem anderen zweckentsprechenden Material in ein Kapillarrohr,
- 7.
Ausfertigen eines bereits justierten Labor-Thermometers, Nennmeßbereich von 0 bis 100 Grad C, Skalenwert 0,1 Grad C,
- 8.
Justieren eines Labor-Stabthermometers aus Supremaxglas, Justierpunkte bei 0 Grad C und 100 Grad C, kalibrieren bis 600 Grad C und ausfertigen, Nennmeßbereich von 0 bis 610 Grad C, Skalenwert 2 Grad C,
- 9.
Ausfertigen eines verstellbaren Kontaktthermometers, Anbringen von Ablese- und Einstellskala, Nennmeßbereich von 0 bis 100 Grad C, Skalenwert 1 Grad C,
- 10.
Teilen einer Papierskala mit Längsstreifen, Teilungslänge ca. 200 mm, Nennmeßbereich von 0 bis 40 Grad C, Skalenwert 0,1 Grad C.