Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung - THWAbrV) § 1Regelungsgegenstand
Diese Verordnung regelt die Bemessung, Abrechnung und Festsetzung der Auslagen und Gebühren für technische Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks.