Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV) § 1Mindestalter für Helferinnen und Helfer
Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.