Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV) § 8Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.