Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden*,** (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG) § 42Evaluierung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.