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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden*,** (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
Anlage 2 Tierarten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 22)
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TierartKategorie von Tieren
SchweinTiere der Art Sus scrofa f. domestica, die zur Schlachtung bestimmt sind, im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung (Mastschwein)