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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden*,** (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
Anlage 8 (zu § 11)
Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 32 - 33)
Abschnitt I: Tierhaltungskennzeichnung nach § 11 Absatz 1 und 3
1.
Muster
Darstellung der Kennzeichnung der Tierhaltung. In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von den fünf Haltungsformen: „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“ sind vertikal aufgelistet. Die Option „Auslauf/Weide“ ist markiert und mit der Angabe „70 %“ versehen. Auch die Option „Stall+Platz“ ist markiert und mit der Angabe „30 %“ versehen. Rechts neben der Auflistung der Haltungsformen befindet sich ein QR Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
2.
Technische Beschreibung
a)
Farben
Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Die Zahlen und Zeichen in den schwarz markierten abgerundeten Rechtecken haben weiß zu sein. Der Hintergrund hat weiß zu sein.
Schwarz-Anteil (black = 100 %)
b)
Ausgestaltung
Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in nachfolgender Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:
1.
„Bio“,
2.
„Auslauf/Weide“,
3.
„Frischluftstall“,
4.
„Stall+Platz“,
5.
„Stall“.
Die einschlägigen Haltungsformen sind durch eine schwarze Füllung der abgerundeten Rechtecke zu markieren.
In den markierten abgerundeten Rechtecken ist der jeweilige Anteil der Haltungsform am gesamten Lebensmittel als Prozentwert in weißer Schrift anzugeben.
Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.
c)
Schutzzone, Größe, Drehung, Größen- und Raumverhältnis
Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt entsprechend.
Abschnitt II: Tierhaltungskennzeichnung nach § 11 Absatz 2 und 4
1.
Muster
Darstellung der Kennzeichnung der Tierhaltung. In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von den fünf Haltungsformen: „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“ sind vertikal aufgelistet. Die Option „Auslauf/Weide“ ist markiert und mit der Angabe „70 %“ versehen. Rechts neben der Auflistung der Haltungsformen befindet sich ein QR Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code. Unter dem Rechteck befindet sich die Unterschrift „30 % kennzeichnungsfreier Anteil“.
2.
Technische Beschreibung
a)
Farben
Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Die Zahlen und Zeichen in den schwarz markierten abgerundeten Rechtecken haben weiß zu sein. Der Hintergrund hat weiß zu sein.
Schwarz-Anteil (black = 100 %)
b)
Ausgestaltung
Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in nachfolgender Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:
1.
„Bio“,
2.
„Auslauf/Weide“,
3.
„Frischluftstall“,
4.
„Stall+Platz“,
5.
„Stall“.
Die einschlägigen Haltungsformen sind durch eine schwarze Füllung der abgerundeten Rechtecke zu markieren.
In den abgerundeten Rechtecken ist der jeweilige Anteil der kennzeichnungspflichtigen Haltungsformen am gesamten Lebensmittel als Prozentwert in weißer Schrift anzugeben.
Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.
Zusätzlich ist mittig unter dem umrandeten abgerundeten Rechteck in fettgedruckter schwarzer Schrift der Anteil des nicht kennzeichnungspflichtigen Lebensmittels am gesamten Lebensmittel als Prozentwert, gefolgt von der Angabe „kennzeichnungsfreier Anteil“ anzugeben.
c)
Schutzzone, Größe, Drehung, Größen- und Raumverhältnis
Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt entsprechend.