Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.