Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- 2.
einem Wirbeltier
- a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
- b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.