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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates 1) 2) (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
§ 24
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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