Einrichtungen, in denen die baulichen und technischen Voraussetzungen für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern gegeben sind und deren Leiter oder für die Durchführung dieser Arbeiten verantwortlicher Vertreter
- a)
approbierter Tierarzt, Arzt, Zahnarzt oder Apotheker ist oder ein Hochschulstudium der Biologie oder der Chemie abgeschlossen hat und
- b)
mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen oder medizinischen Mikrobiologie und Serologie tätig gewesen ist;