| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | 
| 1.-18. Monat | 19.-36. Monat | 
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)
 | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
 | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | 
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)
 | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)
 | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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| 4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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| 5 | Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen (§ 4 Nr. 5)
 | a)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichernb)fremdsprachliche Fachbegriffe anwendenc)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
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| d)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeitene)branchenspezifische Software anwendenf)Informations- und Kommunikationssysteme unter Einschluss vernetzter Systeme nutzen
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| 6 | Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen (§ 4 Nr. 6)
 | a)Gestaltungsaufträge hinsichtlich gestalterischer Vorgaben, Funktion und Nutzung der herzustellenden Erzeugnisse auswertenb)Gestaltungsmerkmale, insbesondere Wirkung von Oberflächenbeschaffenheit, Licht, Farbgebung, Form und Proportion, berücksichtigenc)Skizzen, Pläne und Zeichnungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Regelwerken anfertigen und anwendend)Konstruktionen, insbesondere für Rahmen, Korpusse oder Gestelle, auswählene)Beschläge nach Funktion und Gestaltungsmerkmalen auswählen
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| f)Entwürfe und Muster unter Berücksichtigung von Kundenwünschen anfertigen und präsentiereng)Modelle herstellen, Formen übertragenh)Bauweisen für Erzeugnisse bestimmen, insbesondere für Möbel, Innenausbauten, Fenster, Türen, Treppen, Trennwände oder Bödeni)technischen Umsetzbarkeit prüfen
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| 7 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 7)
 | a)Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Informationen und technische Unterlagen nutzen, insbesondere Normen, Arbeitsanweisungen, Gebrauchs- und Betriebsanleitungenc)Materialbedarf ermittelnd)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellene)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen
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| f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzeng)Störungen im Arbeitsablauf feststellen und Maßnahmen zur ihrer Behebung ergreifenh)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteni)technische Veränderungen und Entwicklungen feststellen; Umsetzbarkeit prüfenj)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
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| 8 | Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 8)
 | a)Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räumen; ergonomische und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung ergreifenc)Energieversorgung sicherstellen und Sicherheitsmaßnahmen durchführend)persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen anwendene)örtliche Gegebenheiten für den Arbeitsbeginn prüfenf)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
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| g)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen, Arbeitsgerüste auf- und abbauenh)Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen
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| 9 | Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen (§ 4 Nr. 9)
 | a)Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheidenb)Feuchte bestimmen und Ergebnisse berücksichtigenc)Holz, Furniere und Holzwerkstoffe auftragsbezogen auswählen, unter Berücksichtigung ergonomischen Hebens und Tragens transportieren und lagernd)sonstige Werkstoffe, insbesondere Metalle, Glas und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagerne)Klebstoffe unterscheiden und verwendenf)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfeng)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagernh)Messungen durchführen, Maßtoleranzen prüfen, Ergebnisse dokumentieren und Messwerte berücksichtigeni)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten
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| j)Furniere auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen, Furnierarbeiten durchführenk)Hilfsstoffe auswählen und verwendenl)mineralische Plattenwerkstoffe und Zusatzstoffe auswählen und verarbeitenm)Halbzeuge auftragsbezogen zuordnen, auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen sowie be- und verarbeitenn)Werkstoffe anhand von Sicherheitsdatenblättern prüfen
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| 10 | Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen (§ 4 Nr. 10)
 | a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählenb)Handwerkzeuge handhaben und instand haltenc)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienend)Hebe- und Transportgeräte auswählen und nutzene)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifenf)Maschinenwerkzeuge einrichten, instand halten und lagern
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| g)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen einstellen und bedienenh)Anwendungsprogramme nutzen, Daten eingeben und programmierbare Maschinen bedieneni)Vorrichtungen anfertigen, nutzen und instand haltenj)Ursachen von Bearbeitungsfehlern feststellen und behebenk)Geräte, Maschinen und Anlagen warten
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| 11 | Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen (§ 4 Nr. 11)
 | a)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe zuschneidenb)Teile nach Vorgaben formatieren, herstellen und für den Zusammenbau vorbereitenc)Verbindungen auswählen und herstellen, insbesondere maschinelld)Teile auf Güte und Maßgenauigkeit prüfene)Verbindungsbeschläge auswählen und montierenf)Konstruktions- und Zierbeschläge montieren und auf Funktion prüfeng)Fertigungsrisse anfertigenh)Werkstoffkanten und Flächen beschichten und bearbeiten
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| i)Teile zusammenbauenj)Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstellenk)Erzeugnisse innerbetrieblich transportieren und zwischenlagern
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| l)Sicherheits- und Schutzbeschläge montieren und auf Funktion prüfenm)Maßnahmen zum Feuer-, Schall-, Klima- und Einbruchschutz beurteilen und durchführenn)Erzeugnisse zusammenbauen und komplettieren, insbesondere Glas, Halbzeuge und Teile aus Metall und Kunststoff für den Einbau vorbereiten und einbaueno)Einpass- und Endarbeiten durchführenp)Erzeugnisse zur Auslieferung vorbereiten und verladen
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| 12 | Behandeln und Veredeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 12)
 | a)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilenb)Teile vorbereiten und vorbehandelnc)Oberflächen bearbeiten, insbesondere putzen und schleifend)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
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| e)Oberflächenbeschichtungsverfahren und -mittel unterscheiden und anwendenf)Oberflächen behandeln, insbesondere beizen und färbeng)Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen nach Betriebsanweisungen ergreifen
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| 13 | Durchführen von Holzschutzmaßnahmen (§ 4 Nr. 13)
 | a)konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer und technischer Gesichtspunkte sowie des Verwendungszwecks unterscheiden und auswählenb)konstruktive Holzschutzmaßnahmen durchführenc)chemische Holzschutzmaßnahmen durchführend)Holzschutzmittel umweltgerecht lagern, Entsorgung von Abfällen veranlassen
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| 14 | Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten (§ 4 Nr. 14)
 | a)Konstruktions- und Bauweisen von Erzeugnissen bei Montage- und Demontagearbeiten berücksichtigenb)Situation vor Ort nach Arbeitsunterlagen, insbesondere Maße, Anschlüsse und Leitungswege sowie bauliche Gegebenheiten, prüfenc)Erzeugnisse anhand des Montageauftrags auf Vollständigkeit und auf Transportschäden prüfen und unter ergonomischen Gesichtspunkten vertragend)Montagehilfen auswählen und nutzene)Befestigungsmittel nach baulichen Gegebenheiten auswählen und einsetzenf)Dämmstoffe und Dichtstoffe auswählen und einbaueng)Erzeugnisse, Zulieferteile und Systeme ausrichten, anpassen und montierenh)Fugen ausbildeni)Bauwerkanschluss- und -abdichtungsarbeiten durchführenj)Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten anwendenk)elektrische Einrichtungen und Geräte nach Herstellerangaben einbauen und mit vorhandenen Leitungsanschlüssen verbindenl)Objekte und Armaturen nach Herstellerangaben einbauen und anschließen, Dichtigkeitsprüfungen durchführenm)Sicherheits- und Funktionsprüfungen durchführenn)Einbauten und Systeme demontieren und für den Transport vorbereiten, insbesondere kennzeichnen, verpacken und zwischenlagerno)Aufmaß- und Abnahmeprotokolle erstellen
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| 15 | Instandhalten von Erzeugnissen (§ 4 Nr. 15)
 | a)Pflege- und Bedienungsanleitungen anwenden
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| b)Wartungsarbeiten vorbereiten, durchführen und dokumentierenc)Fehlfunktionen und Schäden feststellen, bewerten und dokumentieren, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durchführend)erhaltenswerte Einbauten und Einrichtungen bewerten, dokumentieren und sicherne)Restaurierungsarbeiten unter Beachtung der Bauart, des Baustils sowie des Kundenauftrags vorbereiten und ausführen
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| 16 | Kundenorientierung und Serviceleistungen (§ 4 Nr. 16)
 | a)kundenbezogene Verhaltensregeln anwenden, insbesondere im Hinblick auf dauerhaften wirtschaftlichen Betriebserfolgb)Kundenwünsche entgegennehmen und weiterleiten
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| c)Kunden über betriebliches Leistungsspektrum und Serviceleistungen informierend)Kunden hinsichtlich Gestaltung beratene)Beratungsgespräche mit Kunden führen, Termine abstimmenf)Einhaltung von Kundenanforderungen prüfen und dokumentiereng)fertiggestellte Arbeiten übergeben, Kunden Wartungs-, Pflege- und Bedienungsanleitungen erläuternh)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, insbesondere Maßnahmen zur Behebung ergreifen
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| 17 | Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 17)
 | a)Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher Beispiele erläutern und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragenb)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwendenc)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentierend)Prüfmittel nach Anwendungszweck unterscheiden und auswählene)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
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| f)Prüfverfahren im Arbeitsablaufprozesses anwenden und Ergebnisse dokumentiereng)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
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