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N-Lex
Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
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§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1
Organ- und Spendercharakterisierung
§ 2 Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
§ 3 Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
§ 4 Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU
Abschnitt 2
Transport
§ 5 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern
§ 6 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch
§ 7 Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen
Abschnitt 3
Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
§ 8 Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
§ 9 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
§ 10 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
§ 11 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 13 Vermittlung im Organaustauschverbund
§ 14 Notfallregelung
§ 15 Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1
Anlage 2
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