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Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

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  Eingangsformel
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen
  § 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  § 4 Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
  § 5 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
  § 6 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien
  § 7 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
  § 8 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes
  § 9 Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
  § 10 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
  § 11 Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
  § 12 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
  § 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
  § 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
  § 15 (weggefallen)
  § 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
  § 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
  § 18 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter
  § 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  §§ 20 bis 22 (weggefallen)
  § 23 Übergangsbestimmung
  § 24 Inkrafttreten