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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Truppendienstgerichte-Verordnung (TrDGV)
§ 1
Truppendienstgerichte
Truppendienstgerichte sind
1.
das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und
2.
das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.
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