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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz)
Eingangsformel 

Getragen von der Absicht,
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die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,
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die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
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Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,
wird folgendes Gesetz erlassen: