zur Veränderung der physikochemischen Zusammensetzung des Trinkwassers bei der Aufbereitung und Verteilung,
- a)
um die Einhaltung der Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers im Verteilungsnetz bis zur Stelle der Einhaltung der Anforderungen nach § 10 sicherzustellen,
- b)
um korrosionschemische Eigenschaften des Trinkwassers einzustellen,
- c)
zur Leckagesuche oder
- d)
um den Calcium- und Magnesiumgehalt einzustellen, oder