Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
| § 1 | Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
| § 3 | Bezugnahmen auf technische Normen |
| § 4 | Vollzug |
Abschnitt 2
Beschaffenheit des Trinkwassers
| § 5 | Allgemeine Anforderungen |
| § 6 | Mikrobiologische Anforderungen |
| § 7 | Chemische Anforderungen |
| § 8 | Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter |
| § 9 | Radiologische Anforderung |
| § 10 | Stelle der Einhaltung der Anforderungen |
Abschnitt 3
Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
| § 11 | Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen |
| § 12 | Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen |
Abschnitt 4
Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
| § 13 | Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen |
| § 14 | Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen |
| § 15 | Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser |
| § 16 | Konformitätsvermutung |
| § 17 | Trinkwasserleitungen aus Blei |
Abschnitt 5
Aufbereitung
| § 18 | Aufbereitungszwecke |
| § 19 | Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung |
| § 20 | Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren |
| § 21 | Ausnahmen |
| § 22 | Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung |
| § 23 | Pflicht zur Aufbereitung |
| § 24 | Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration |
| § 25 | Aufzeichnungspflichten des Betreibers |
| § 26 | Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung |
Abschnitt 6
Untersuchungspflichten des Betreibers
| § 27 | Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser |
| § 28 | Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan |
| § 29 | Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen |
| § 30 | Programm für betriebliche Untersuchungen |
| § 31 | Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. |
| § 32 | Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe |
| § 33 | Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe |
Abschnitt 7
Risikobasierter Ansatz
| § 34 | Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen |
| § 35 | Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen |
| § 36 | Indikatorparameter somatische Coliphagen |
| § 37 | Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten |
| § 38 | Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten |
Abschnitt 8
Zugelassene Untersuchungsstellen
| § 39 | Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle |
| § 40 | Zugelassene Untersuchungsstellen |
Abschnitt 9
Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
| § 41 | Stelle der Probennahme |
| § 42 | Probennahmeverfahren |
| § 43 | Untersuchungsverfahren |
| § 44 | Niederschrift über das Untersuchungsergebnis |
Abschnitt 10
Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
| § 45 | Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform |
| § 46 | Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher |
Abschnitt 11
Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
| § 47 | Anzeigepflichten |
| § 48 | Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe |
| § 49 | Abgabeverbot |
| § 50 | Maßnahmenplan des Betreibers |
| § 51 | Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec. |
| § 52 | Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts |
Abschnitt 12
Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
| § 53 | Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec. |
Abschnitt 13
Überwachung
| § 54 | Überwachung durch das Gesundheitsamt |
| § 55 | Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt |
| § 56 | Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet |
| § 57 | Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe |
| § 58 | Mitwirkungs- und Duldungspflichten |
| § 59 | Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde |
| § 60 | Niederschrift über die Überwachung |
Abschnitt 14
Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
| § 61 | Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge |
| § 62 | Beurteilung von Gefährdungen und Risiken |
| § 63 | Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen |
| § 64 | Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen |
| § 65 | Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde |
| § 66 | Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter |
| § 67 | Information der betroffenen Verbraucher |
| § 68 | Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec. |
Abschnitt 15
Berichtswesen
| § 69 | Berichtspflichten der Behörden |
| § 70 | Bewertung von Trinkwasserinstallationen |
Abschnitt 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
| § 71 | Straftaten |
| § 72 | Ordnungswidrigkeiten |
| Anlage 1 | Mikrobiologische Parameter |
| Anlage 2 | Chemische Parameter |
| Anlage 3 | Indikatorparameter |
| Anlage 4 | Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe |
| Anlage 5 | Betriebsparameter Trübung |
| Anlage 6 | Untersuchungshäufigkeit |
| Anlage 7 | Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter |