- 1.
entgegen § 8 Absatz 6 für eine Telekommunikationsanlage wirbt,
- 2.
entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Verkehrsdaten verarbeitet,
- 3.
entgegen § 10 Absatz 2 Satz 3 dort genannte Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht,
- 4.
entgegen § 12 Absatz 1 Satz 3 Verkehrsdaten verarbeitet,
- 5.
entgegen § 12 Absatz 2 Verkehrsdaten nicht oder nicht rechtzeitig löscht,
- 6.
entgegen § 12 Absatz 3 Satz 2 eine dort genannte Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig löscht,
- 7.
entgegen § 12 Absatz 4 Satz 5 oder § 14 Absatz 5 die Aufsichtsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig in Kenntnis setzt,
- 8.
entgegen § 13 Absatz 1 Satz 2 den Endnutzer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert,
- 9.
entgegen § 15 Absatz 2 erster Halbsatz die Rufnummernanzeige unterdrückt oder veranlasst, dass diese unterdrückt wird,
- 10.
entgegen § 19 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass der Nutzer einen dort genannten Dienst beenden oder in Anspruch nehmen kann,
- 11.
entgegen § 20 personenbezogene Daten verarbeitet,
- 12.
entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, § 23 Absatz 3 Satz 1 oder § 24 Absatz 4 Satz 1 die dort genannten Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder
- 13.
entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 eine Information speichert oder auf eine Information zugreift.