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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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