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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis

Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.