Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- Umweltschutz, 
- 5.
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, 
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation, 
- 7.
- Qualitätsmanagement, 
- 8.
- Prüfen, Anreißen und Messen, 
- 9.
- Warten von Betriebsmitteln, 
- 10.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 11.
- Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung, 
- 12.
- manuelles und maschinelles Spanen: 
- 12.1
- manuelles Spanen, 
- 12.2
- Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen, 
- 13.
- Fügen, 
- 14.
- Behandeln und Schützen von Oberflächen, 
- 15.
- Messen und Prüfen elektrischer Größen, 
- 16.
- Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten, 
- 17.
- Montieren und Demontieren, 
- 18.
- Kundenservice und -beratung, 
- 19.
- Beschaffung, Lagerung und Verkauf, 
- 20.
- Kostenrechnung und Kalkulation, 
- 21.
- Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.