Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Qualitätsmanagement,
- 8.
Prüfen, Anreißen und Messen,
- 9.
Warten von Betriebsmitteln,
- 10.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung,
- 12.
manuelles und maschinelles Spanen:
- 12.1
manuelles Spanen,
- 12.2
Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen,
- 13.
Fügen,
- 14.
Behandeln und Schützen von Oberflächen,
- 15.
Messen und Prüfen elektrischer Größen,
- 16.
Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten,
- 17.
Montieren und Demontieren,
- 18.
Kundenservice und -beratung,
- 19.
Beschaffung, Lagerung und Verkauf,
- 20.
Kostenrechnung und Kalkulation,
- 21.
Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.