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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz)
§ 26 Verfügungsbeschränkungen

(1) Die Umwandlung eines Altgeldguthabens in ein Neugeldguthaben gilt nicht als Verfügung oder Geschäft im Sinne der Gesetze Nr. 52 und 53 der Militärregierung.
(2)