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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben
§ 4 

(1) Der Kontoinhaber ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang des Verlangens die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Gesamtguthabens nachzuweisen.
(2) Die Unterlagen sind bei dem zeitweiligen Sonderausschuß einzureichen.