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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 249
Gläubigerschutz
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine Aktiengesellschaft ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.
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