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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes (Universalschlichtungsstellenverordnung - UnivSchlichtV)
§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.