Gesetz über den Abschluß von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen (Unterstützungsabschlußgesetz - UntAbschlG) § 3Umfang der Unterstützung
Die Unterstützung besteht aus laufenden und einmaligen Zahlungen.