- a)
bezogen auf den 15. September des Vorjahres, die sicherheitstechnisch wichtigen Betriebsmittel im Steinkohlenbergbau unter Tage,
- b)
bezogen auf den Monat Oktober des Vorjahres, den betrieblichen Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage,
- c)
bezogen auf den Monat November des Vorjahres, den Stand der Maßnahmen zur Staub- und Silikosebekämpfung in staub- und silikosegefährdeten Betrieben,
- d)
bezogen auf den Monat November des Vorjahres, die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 dB (A) überschritten worden ist, sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten,
- e)
bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres, die Zahl aller Beschäftigten und der Auszubildenden,
- f)
bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres, die Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehren,
- g)
bezogen auf das Vorjahr, die von über Tage niedergebrachten Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen,
- h)
bezogen auf das Vorjahr, die Betriebsflächen von mehr als 1 ha für Tagebaue und die hiervon wiedernutzbargemachten Flächen sowie bei untertägiger Gewinnung die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von mehr als 1 ha,