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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke (WerkeRegV)
§ 5 Kosten

(1) Für das Verfahren zur Eintragung eines anonym oder unter Pseudonym veröffentlichten Werkes in das Register werden folgende Gebühren erhoben:
1.bei einem Werk12 Euro;
2.bei mehreren Werken, deren Eintragung gleichzeitig beantragt wird, 
 a)für das erste Werk12 Euro;
b)für das zweite bis zehnte Werk je5 Euro;
c)ab dem elften Werk je2 Euro.
(2) Für das Verfahren bei der Erhebung der Gebühren nach Absatz 1 ist die Verordnung über die Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt entsprechend anzuwenden.
(3) (weggefallen)