Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Art 1
Dem in Den Haag am 5. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.