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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Art 1 

Dem in Den Haag am 5. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.