Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
§ 12 Zuschlag für längeren Dienst

Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.

Fußnote

(+++ §§ 12 bis 17: Zur Nichtanwendung vgl. § 1 Abs. 4 +++)