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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
§ 26
Leistungsberechnung
Bemisst sich der Anspruch auf Leistungen nach Tagen, wird der Monat mit 30 Tagen berechnet.
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