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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 33
Strategische Umweltprüfung
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.
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