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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung*) (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2)
Geräte- und Betriebsbuch

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1420 - 1422)

Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).
Gerätebuch
Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.
Hersteller: .............................................................................
Importeur/Inverkehrbringer: ............................................
Typ/Modell: .............................................................................
Baujahr: ............................................................................. Serien-Nr.: .............................................................................
Optisch wirksame Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes
UV-Lampen: .............................................................................
Filter: .............................................................................
Reflektoren: .............................................................................
Vorschaltgeräte: .............................................................................
Transparente Auflagefläche: .............................................
Kürzester zulässiger Bestrahlungsabstand: ...................................................... cm durch die Bauart des UV-Bestrahlungsgerätes vorgegeben
Erythemwirksame Bestrahlungsstärke
beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand: ........................................................... Wm-2 (max. 0,3 Wm-2)
(Angabe des Messverfahrens: ..................................................................)
Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand:
 Erythemwirksame
Bestrahlung in Jm-2
Höchstbestrahlungsdauer
in Minuten
Erste Bestrahlung ungebräunter Haut100 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan150 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan200 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan250 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan300 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan350 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan400 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan450 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan500 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan550 
Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan600 
Zwangsabschaltung800 
Notabschaltung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 UVSV ist vorhanden ja nein
Geräteaufschriften nach § 7 Absatz 2 UVSV sind vorhanden ja nein
Zeitschaltuhr oder Steuerungsgerät
Hersteller: .............................................................
Typ/Modell: ...........................................................
Maximale Abschaltzeit der Zeitschaltuhr: ..................
Kleinste einstellbare Zeitabstufung: ............................
Wartungsintervall
Alle ............................................ Betriebsstunden oder mindestens alle ................................... Jahre wird das Gerät gewartet.
Lampenwechsel: Alle ............................................. Betriebsstunden werden die Lampen ausgewechselt.
Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben
Ort: ..................................................... Datum: ..............................................................
Unterschrift und Firmenstempel des Betreibers: ........................................................
Betriebsbuch
Der Teil „Betriebsbuch“ des Geräte- und Betriebsbuches ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren.
Qualifiziertes Fachpersonal nach § 4 Absatz 4 UVSV
Name: ............................................................................... ...............
Bezeichnung der Schulungseinrichtung: ...................................................
Datum der Teilnahmebescheinigung: ......................................................
Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist dem Betriebsbuch beizufügen.
Informationen und Schutzbrillen
Hinweise nach § 7 Absatz 1 UVSV sind vorhanden ja nein
Schutzbrillen nach § 3 Absatz 2 UVSV sind vorhanden ja nein
Reparaturprotokoll
DatumArt der Reparatur
  
  
  
  
  
Wartungsprotokoll
Anweisungen zur wiederkehrenden Wartung
Der Zustand und die Funktion (insbesondere der Sicherheitseinrichtungen) des UV-Bestrahlungsgerätes sind durch bevollmächtigtes Personal, das Fachkunde in Wartungsarbeiten besitzt, zu prüfen. Grundlage der Prüfung ist die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers, die bei der Übernahme übergeben wurde.
Das UV-Bestrahlungsgerät wurde am ............................................ gewartet und geprüft.
Stand des Betriebsstundenzählers: ....................................................
Zwangsabschaltung auf Funktion geprüft ja nein
Notabschaltung auf Funktion geprüft ja nein
Folgende Mängel
sind zu beheben
Ausgewechselte
Bauteile
Mängel behoben durchMängel behoben am
    
    
    
    
    
Das UV-Bestrahlungsgerät ist zur weiteren Verwendung geeignet.
  darf nicht in Betrieb genommen werden.
Wechsel optischer Bauteile (Lampen, Filter etc.)
Optische Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes wurden gewechselt und geprüft ja nein
Stand des Betriebsstundenzählers: .........................................
Optisches BauteilErsetzt durchÄquivalenzbescheinigung*)
(ja/nein)
DatumNameUnterschrift
      
      
      
      
      
*)
Äquivalenzbescheinigungen sind dem Geräte- und Betriebsbuch als Anlage beizufügen.
Wenn bei Äquivalenzbescheinigung „nein“ angegeben wurde: Von welchem Bautyp sind diese optischen Bauteile?
.......................................................................... ...........................

Sie sind nicht gleichartig mit den Original-Bauteilen. Durch den Austausch mit nicht gleichartigen Bauteilen ergeben sich folgende Änderungen der Eigenschaften des UV-Bestrahlungsgerätes:
.......................................................................... ..............................
Die Anforderungen an die Bestrahlungsstärke nach § 3 UVSV werden erfüllt. Unter Umständen sind eine spektrale Neuvermessung des UV-Bestrahlungsgerätes nach DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt), und eine Aktualisierung des Kapitels „Gerätebuch“ des Geräte- und Betriebsbuches notwendig.
(Bestätigung des Betreibers durch entsprechenden Herstellernachweis)
Bestrahlungszeiten: .......................................................
Sonstiges: ..................................................................
Das Wartungsprotokoll ist vom Betreiber und von der Person zu unterzeichnen, die von ihm mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragt ist.
Ort: ................................................ Datum: .................................................
Betreiber
Name und Anschrift: ............................................... Unterschrift: ...........................................................
Die mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragte Person
Name und Anschrift: ............................................. Unterschrift: ...................................................................
Erläuterungen für das Ausfüllen des Geräte- und Betriebsbuches:
Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen.
Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z. B. als Fußnoten, einzutragen.
Bei Verwendung von EDV-Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im Geräte- und Betriebsbuch einzufügen.
Beim Betreiberwechsel ist das Geräte- und Betriebsbuch zu übergeben.