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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 20
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1961 in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
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